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Bundesförderung STARK

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Zur Unterstützung des Strukturwandels hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“ aufgelegt. Sie soll den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen für nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung unterstützen.

  • Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag dazu leisten, die Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig zu gestalten. Die wichtigsten Eckdaten zum Programm:
  • Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten.
  • Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben und können verlängert werden.
  • Antragssteller müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie darlegen, wie das Projekt dem Förderziel dient und wie die Erreichung dessen nachgewiesen werden soll.
  • Das Programm ergibt sich aus § 15 des InvKG
  • Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Mehr dazu hier: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: BAFA - STARK

Aufrufe zur Einreichung von Projektideen im Förderprogramm STARK

Neue Förderkategorie 12 - Transformationstechnologien

Am 16. Oktober 2024 hat das BMWK die Förderbekanntmachung für die neue „STARK“-Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ veröffentlicht.

Bis zum 6. Dezember 2024 können Unternehmen ihre Projektskizzen für die neue Förderkategorie "Transformationstechnologien" des Förderprogramms STARK bei der vom Bund beauftragten VDI/VDE-IT GmbH einreichen. Förderfähig sind unter anderem Unternehmensinvestitionen in die Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen und Elektrolyseuren. Weiterhin wird die Herstellung von Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ gefördert. Die Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben und müssen ihre Wirkung in den Kohleregionen entfalten.

Der Freistaat Sachsen hat hierfür im Lausitzer Revier ein Budget von 40 Millionen Euro und im Mitteldeutschen Revier ein Budget von 20 Millionen Euro vorgesehen. 

Der Bund hat den Projektträger VDI/VDE-IT mit der Administration und der inhaltlichen Prüfung der Projektideen beauftragt. 

Mehr dazu hier: VDI/VDE - STARK 

Ansprechpartner des Freistaates Sachsen: Referat 34 - "Überregionale Maßnahmen der Strukturentwicklung (2. Arm), Beteiligung/Kommunikation" des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung, E-Mail: stark@smr.sachsen.de oder Tel. 0351 564 50340

Förderkategorien 1 bis 11

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Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) ruft fortlaufend zur Einreichung von Projektskizzen in den Förderkategorien 1 bis 11 des Förderprogramms STARK auf. 

Projektvorschläge können hier direkt online eingereicht werden. Der Fokus liegt dabei auf Projektideen

  • zum Wissens- und Technologietransfer,
  • zur Vernetzung unterschiedlicher Akteure im Strukturwandel,
  • zu Maßnahmen der Qualifizierung,
  • zur Stärkung des Gemeinsinns und der Entwicklung eines gemeinsamen Zukunftsverständnisses sowie
  • der Bürgerbeteiligung, insbesondere der Kinder- und Jugendbeteiligung.

Die Förderrichtlinie STARK sieht zu jedem Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt. Die Länder nehmen eine Einschätzung zum Nutzen für die regionale Entwicklung vor und übermitteln der Bewilligungsbehörde des Bundes - dem BAFA - ihr Votum zum Projektantrag. Der Freistaat Sachsen führt dazu mit diesem Aufruf ein verbindliches Vorverfahren ein. Projektvorschläge sollen ab sofort vor Antragstellung unter https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/alias/1953/Stark_Antr/ digital eingereicht werden.

Das SMR wird dann, unter der Beteiligung der fachlich betroffenen Ressorts, eine Empfehlung - ggf. mit Hinweisen zur Weiterentwicklung der Projektidee - zur Antragstellung aussprechen.

Die wichtigsten Eckdaten zum Programm:

  • Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten.
  • Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben und können verlängert werden.
  • Antragssteller müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie darlegen, wie das Projekt dem Förderziel der Förderrichtlinie STARK dient und wie dessen Erreichung nachgewiesen werden soll.
  • Die Projekte müssen ihre Wirkung in den Fördergebieten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) entfalten.

Zum Vorverfahren für Projektvorschläge

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